Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Wir untersuchen, beraten und behandeln krankheitsbedingte Kommunikationsstörungen, wir bieten aber auch Maßnahmen zur Prävention an.
Eine logopädische Behandlung muss vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde) verordnet werden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Wenn wir nicht persönlich am Apparat sind, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter.
Wir werden versuchen, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen.
Oder Sie schicken uns eine Email.
Zu Beginn jeder Therapie führen wir mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch durch. Sie haben Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und Ihre Wünsche und Ziele für die Therapie zu formulieren.
Danach folgt eine ausführliche logopädische Diagnostik. Das bedeutet, dass wir je nach ärztlicher Diagnose, die sprachlichen Fähigkeiten, evtl. auch die Atem-, Stimm-, und Schluckfunktion untersuchen. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage des Behandlungskonzeptes, das individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.
Es ist unsere Aufgabe, Sie bestmöglichst zu unterstützen und zu begleiten.
Eine Therapie dauert in der Regel 45 Minuten, manchmal auch 30 oder 60 Minuten.
Die gesamte Behandlungszeit lässt sich vorher nur grob abschätzen. Manche Patienten kommen nur wenige Wochen, andere müssen einige Monate einplanen.
Der Therapieerfolg wird unterstützt durch die Motivation, die Regelmäßigkeit der Therapie, das Üben zuhause und durch die Mitarbeit und Unterstützung der Eltern oder Angehörigen.
Bei Bedarf machen wir Hausbesuche.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen und den privaten Krankenkasse übernommen.
Ab dem 18.Lebensjahr muss eine Zuzahlung an die Krankenkasse geleistet werden. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr. Bei chronischen Krankheitsverläufen besteht die Möglichkeit der Befreiung von den Kosten.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihnen eine Heilmittelverordnung nach Formular Nr. 14 ausgestellt wird und bringen Sie das Rezeptformular gleich zum 1. Termin mit.
Regelmäßige Weiterbildungen und intensiver Austausch mit anderen Therapeuten, Ärzten, Lehrern und Erziehern sind für uns selbstverständlich und wichtig.
Sie profitieren von unserer langjährigen Berufserfahrung und unseren Zusatzqualifikationen.